Wer benötigt den Nachweis?

Seit 1. Oktober 2017 ist der Kenntnisnachweis für Steuerer von Unbemannten Fluggeräten (UAV) oder Flugmodellen mit einer Abflugmasse von mehr als 2 kg Pflicht. Darunter fallen die meisten gewerblich genutzten Drohnen, aber auch privat genutzte UAV überschreiten diese Grenze durch Zusatzausrüstung (hochwertigere Kamera, Gimbal, etc.) schnell.

Für Personen die im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz sind, gilt diese als Nachweis ausreichender Kenntnisse, eine Prüfung zur Erlangung des Kenntnisnachweises ist damit nicht notwendig.

Auch wenn Sie nicht zum Erwerb des Kenntnisnachweises verpflichtet sind, halten wir es trotzdem für sinnvoll. Als gewerblicher Nutzer eines Unbemannten Luftfahrzeuges (UAV) zeigen Sie Ihren Kunden Professionalität und fundiertes Wissen, vor allem zu luftrechtlichen Einschränkungen. Auch Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen lassen sich so einfacher begründen.

 

Welche Arten des Nachweises gibt es?

Es existieren zwei Arten des Kenntnisnachweises, wobei generell die Nutzung des Fluggerätes ausschlaggebend ist:

Kommerzielle Nutzung
Eine Prüfung zum Kenntnisnachweis bei einer Anerkannten Stelle nach § 21d LuftVO ist notwendig. Man spricht dabei von Unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS).

Sobald mit dem UAV Einnahmen generiert werden, fallen Sie in diese Kategorie. Beachten Sie bitte, dass auch die Bereitstellung Ihrer Aufnahmen auf Fotoportalen, die einen Kauf ermöglichen, darunter fällt. Ebenso zählt die Veröffentlichung auf Youtube zur kommerziellen Nutzung, sofern Ihr Youtube Kanal Einnahmen (z. B. durch Werbung) generiert.

Private Nutzung
Die Prüfung zum Kenntnisnachweis kann bei einer Stelle nach § 21e LuftVO abgelegt werden, dazu zählen in erster Linie Luftsportverbände. Die Prüfung ist stark vereinfacht. Man spricht dabei von Flugmodellen.

Sofern das Fluggerät ausschließlich zu Zwecken der Freizeitgestaltung oder des Sports betrieben wird und damit keine Einnahmen erzielt werden, fallen Sie in diese Kategorie.

 

Wieso ist der Nachweis notwendig?

In den letzten Jahren hat die Nutzung Unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) immer weiter zugenommen und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht. Durch die Weiterentwicklung der Technik sind diese Fluggeräte immer einfacher zu steuern und es ergeben sich fast täglich neue Anwendungsgebiete. Waren die Hauptnutzer vor einigen Jahren noch im kommerziellen Bereich zu finden, sind dies heute überwiegend Privatpersonen.

Mit Ihrem Unbemannten Luftfahrzeug sind Sie Teilnehmer am Luftverkehr und Sie nutzen den gleichen Luftraum, in dem auch die Bemannte Luftfahrt stattfindet (an-/abfliegende Luftfahrzeuge, Rettungshubschrauber,…). Daher ist es von besonderer Wichtigkeit, dass Betreiber von UAV oder Flugmodellen über ein solides Wissen zu den Themen Luftverkehr, Meteorologie sowie Flugbetrieb und Navigation verfügen.

 

Wie erhalte ich den Nachweis?

Sind Sie ein kommerzieller Nutzer, müssen Sie eine Prüfung bei einer durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) nach § 21d LuftVO zugelassenen Anerkannten Stelle (AST) ablegen.

Private Nutzer können eine Prüfung bei einer Stelle nach § 21e LuftVO ablegen, dazu zählen in erster Linie Luftsportverbände. Dieser Nachweis gilt ausschließlich für die Nutzung von Flugmodellen.

Nur AST sind zur Ausstellung des Nachweises ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten für Steuerer von unbemannten Fluggeräten (ugs. Drohnenführerschein) berechtigt.

fotokopter bietet Ihnen zukünftig den Erwerb des Kenntnisnachweises an. Derzeit befinden wir uns in der Zertifizierung durch das LBA.

Sie haben Interesse am Erwerb des Drohnenführerscheins?

Dann mailen Sie uns: info@kopterpruefung.de

Wir informieren Sie über verfügbare Termine, sobald wir die Genehmigung der Behörden erhalten haben.